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Ein Cyber Security Check im Büro hilft, Mensch und Maschine für den Ernstfall zu sensibilisieren
nocware07.10.25 17:1910 min read

IT-Sicherheitsgesetz: So schützt du kritische Infrastrukturen effektiv vor Cyberangriffen

IT-Sicherheitsgesetz: So schützt du kritische Infrastrukturen effektiv vor Cyberangriffen 

Gesetz schützt Unternehmen und KRITIS-Betreiber vor digitalen Bedrohungen: Handeln ist Pflicht 

Die Cybersicherheit hat für Betreiber kritischer Infrastrukturen höchste Priorität. Und das aus gutem Grund, denn laut den Online-Magazin Security-Insider ist die „von 2023 bis 2024 die Anzahl der gemeldeten Cybersicherheitsvorfälle gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland um 43 Prozent“ angestiegen. 769 solcher Meldungen sind an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegangen. Das IT-Sicherheitsgesetz soll dies verhindern. Es verpflichtet Energieversorger, Krankenhäuser und Unternehmen aus anderen systemrelevanten Branchen, strenge Sicherheitsrichtlinien einzuhalten und eine klare IT-Policy umzusetzen. Das Ziel: Ausfälle verhindern, Daten schützen.  

Angriff auf kritische Infrastruktur muss BSI gemeldet werden 

Kommt es trotzdem zu einem Vorfall, zum Beispiel einem Hackerangriff bei einem Energieversorger, greift sofort die gesetzliche Meldepflicht. Der Angriff muss unverzüglich an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemeldet werden. Zusätzlich ist ein Nachweis erforderlich, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden. Regelmäßige Audits, ein bestandener Compliance-Check und der offizielle „Erfüllt“-Status sind dafür entscheidend. Nur so lässt sich garantieren, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die eigene Infrastruktur geschützt bleibt. Wie Unternehmen diese Anforderungen in der Praxis umsetzen und welche Stolperfallen sie vermeiden sollten, erfährst du in diesem Blogartikel. 

Hintergrund und Entstehung des IT-Sicherheitsgesetzes 

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz (kurz: IT-SiG) hat die Bundesregierung 2015 einen Meilenstein gesetzt, um die digitale Infrastruktur in Deutschland nachhaltig zu schützen. Getrieben von der Digitalen Agenda der Bundesregierung war das Ziel klar: Die Abwehr von Cyberangriffen stärken, kritische Infrastrukturen absichern und verbindliche Mindeststandards für IT-Sicherheit schaffen. 

Technische und organisatorische Sicherheitsrichtlinien umsetzen 

Die Einführung erfolgte in enger Abstimmung mit dem BSI und flankierenden Regelwerken wie der KRITIS-Verordnung. Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Informationstechnik, Finanzen und Transport wurden dadurch verpflichtet, technische und organisatorische Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. 

Lagebild erstellen, das frühzeitige Gegenmaßnahmen ermöglicht 

Ein zentrales Element ist die Meldepflicht nach IT-Sicherheitsgesetz: Sicherheitsvorfälle, die zu erheblichen Störungen führen könnten, müssen umgehend an das BSI gemeldet werden. Nur so lässt sich ein Lagebild erstellen, das frühzeitige Gegenmaßnahmen und gemeinsame Verteidigungsstrategien ermöglicht. 

Check bestehen, Garantie für die eigene Resilienz bekommen 

Für Unternehmen bedeutet das Gesetz nicht nur technische Anpassungen, sondern auch organisatorische Pflichten: Ein regelmäßiger Compliance-Check, der Sicherheitsnachweis durch ein Audit und die Dokumentation einer aktuellen IT-Policy sind heute unerlässlich. Wer den Nachweis erfolgreich erbringt und den Audit besteht, erhält nicht nur eine Art Garantie für die eigene Resilienz, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. 

Wer ist vom IT-Sicherheitsgesetz betroffen? 

Der Schutz zentraler digitaler und physischer Infrastrukturen steht im Fokus des IT-Sicherheitsgesetzes. Es zielt darauf ab, Sicherheitsstandards zu erhöhen und Cyberangriffe schneller zu erkennen. Folgende Gruppen stehen dabei besonders im Fokus: 

Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Unter kritischen Infrastrukturen versteht das Gesetz Unternehmen und Einrichtungen, deren Ausfall erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit zur Folge hätte. Dazu zählen Branchen wie: 

  • Energie (z. B. Strom- und Gasversorger) 
  • Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung) 
  • Ernährung (Lebensmittelproduktion und -logistik) 
  • Informationstechnik und Telekommunikation 
  • Transport und Verkehr 
  • Gesundheit (Krankenhäuser, Laborbetriebe) 
  • Finanz- und Versicherungswesen 

Für diese Organisationen gelten besondere Pflichten, unter anderem eine regelmäßige Sicherheitskontrolle ihrer IT-Systeme und die Meldepflicht von IT-Sicherheitsvorfällen. 

Anbieter digitaler Dienste: Auch Anbieter digitaler Dienste sind vom BSI IT-Sicherheitsgesetz erfasst, darunter: 

  • Suchmaschinen 
  • Cloud-Computing-Dienste 
  • Online-Marktplätze 

Sie müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme ergreifen und Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. 

Weitere betroffene Unternehmen und Institutionen: Das Gesetz kann auch für Unternehmen gelten, die nicht offiziell zu KRITIS zählen, etwa wenn sie in sensiblen Bereichen tätig sind oder im Auftrag kritischer Infrastrukturen arbeiten. Auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Behörden können in den Anwendungsbereich fallen, wenn ihre IT-Systeme von besonderer Bedeutung sind. 

Die Rolle des BSI 

Das BSI ist die zentrale Aufsichts- und Meldestelle für das IT-Sicherheitsgesetz. Es legt Sicherheitsstandards fest, führt Prüfungen durch, nimmt Meldungen über Vorfälle entgegen und unterstützt betroffene Organisationen bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Ob Energieversorger, Cloud-Anbieter oder Forschungseinrichtung: Das IT-Sicherheitsgesetz macht IT-Sicherheit zur Chefsache. 

Kernanforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 

Das IT-Sicherheitsgesetz bildet das Rückgrat der digitalen Resilienz in Deutschland. Es legt verbindliche Regeln fest, um kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Gesundheitswesen oder Telekommunikation vor Cyberangriffen zu schützen. Im Kern ergeben sich daraus vier zentrale Anforderungen: 

1. Sicherheitsstandards und IT-Sicherheitskonzept 

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept erstellen, das branchenspezifische Sicherheitsstandards einhält. Dieses Konzept definiert technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, um Risiken zu minimieren und Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sorgen dafür, dass die Schutzmaßnahmen stets aktuell bleiben. 

2. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 

Eine zentrale Vorgabe ist die Meldepflicht im IT-Sicherheitsgesetz: Kommt es zu einem erheblichen IT-Sicherheitsvorfall, muss dieser unverzüglich an das BSI gemeldet werden. So können potenzielle Schäden eingedämmt und andere Betreiber rechtzeitig gewarnt werden. 

3. Verpflichtungen der KRITIS-Betreiber 

Neben der Einhaltung von Sicherheitsstandards müssen KRITIS-Betreiber interne Prozesse etablieren, die eine schnelle Reaktion auf Cyberangriffe ermöglichen. Dazu gehören Notfallpläne, regelmäßige Audits und Schulungen für Mitarbeitende. Verstöße gegen die Vorgaben können zu empfindlichen Bußgeldern führen. 

4. Rolle und Befugnisse des BSI 

Das BSI IT-Sicherheitsgesetz verleiht dem Bundesamt erweiterte Befugnisse: Es darf Sicherheitswarnungen herausgeben, technische Analysen durchführen und im Ernstfall Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen. Zudem unterstützt es Unternehmen durch Handlungsempfehlungen und Informationen zu aktuellen Bedrohungen.  

Das IT-Sicherheitsgesetz ist also ein entscheidender Baustein für die digitale Sicherheit Deutschlands. Wer die Anforderungen kennt und konsequent umsetzt, minimiert Risiken und erfüllt zugleich die gesetzlichen Vorgaben. 

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Die Neuerungen 

Seit Mai 2021 gilt in Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, eine Reform, die deutlich mehr Sicherheitskontrolle und Pflichten mit sich bringt. Erweiterte Anforderungen und Pflichten beinhalten unter anderem, dass Unternehmen, die unter das BSI IT-Sicherheitsgesetz fallen, nun strengere Vorgaben erfüllen müssen. Dazu gehören u. a.: 

  • Erhöhte technische Sicherheitsstandards für IT-Systeme 
  • Nachweispflicht über den Einsatz von IT-Sicherheitsmaßnahmen 
  • Stärkere Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Kontroll- und Eingriffsbehörde 

Neue Pflichten für KRITIS und digitale Dienste 

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen gilt eine verschärfte Meldepflicht im IT-Sicherheitsgesetz: Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich an das BSI gemeldet werden, selbst dann, wenn nur ein Verdacht besteht. Neu ist außerdem, dass nun auch Hersteller bestimmter IT-Produkte in die Pflicht genommen werden, Schwachstellen zu melden und Sicherheitsupdates bereitzustellen. 

Ausblick: Was kommt als Nächstes? 

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist kein Endpunkt, sondern der Auftakt zu einer kontinuierlichen Anpassung an neue Bedrohungslagen. Mit Blick auf die wachsende Vernetzung, Cloud-Dienste und IoT-Geräte ist klar: Die gesetzlichen Vorgaben werden in Zukunft noch weiter ausgebaut und die Sicherheitskontrolle bleibt ein zentrales Instrument. 

IT-Sicherheitsgesetz 3.0 – Die Neuerungen 

2024 ist das IT-Sicherheitsgesetz 3.0, auch bekannt als NIS2-Umsetzunggesetz (NIS2UmsuCG), in deutsches Recht umgewandelt worden. Der Gesetzesentwurf für das NIS-2-Umsetzungsgesetz liegt zwar vor, aber das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung in Deutschland erst im Herbst 2025 abgeschlossen sein wird, sagt der Internet-Security-Dienstleister G DATA 

Das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 ist eine deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 zur Stärkung der Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Es erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen und verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement, die Meldepflichten und die Sanktionen bei Verstößen.  

Hier sind die wichtigsten Punkte des IT-Sicherheitsgesetzes 3.0 

  • Erweiterter Geltungsbereich: Das Gesetz betrifft nun mehr Unternehmen, insbesondere solche, die kritische Dienstleistungen erbringen, wie z.B. größere Lebensmittelhersteller oder Transportunternehmen. 
  • Strengere Meldepflichten: Unternehmen müssen IT-Sicherheitsvorfälle detaillierter und schneller melden. 
  • Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Sicherheitsanforderungen drohen nun Bußgelder in Millionenhöhe. 
  • Erweiterte Befugnisse für das BSI: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält erweiterte Befugnisse, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überprüfen, einschließlich unangekündigter Sicherheitsprüfungen. 
  • Fokus auf Risikomanagement und Notfallplanung: Unternehmen müssen ein umfassendes Risikomanagement betreiben und Notfallpläne für den Fall von Sicherheitsvorfällen erstellen. 
  • Ziel: Das Gesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu stärken und die Cybersicherheit in Deutschland insgesamt zu verbessern. 

IT-Sicherheitsgesetz Meldepflicht – Mitarbeiter meldet Cybervorfall ans BSI 

Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 

Praxis-Tipps für Unternehmen zur Umsetzung 

Nicht nur kritische Infrastrukturen sind vom IT-Sicherheitsgesetz betroffen. Auch viele andere Unternehmen müssen Vorgaben des BSI erfüllen und die Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen beachten. So bleibst du gesetzeskonform und sicher: 

Gesetzeskonform bleiben: die Pflicht im Blick 

Prüfe, ob dein Unternehmen unter die Regelungen für kritische Infrastrukturen fällt. Beachte die Meldepflicht im IT-Sicherheitsgesetz und melde Sicherheitsvorfälle fristgerecht ans BSI. Führe regelmäßige Sicherheitskontrollen durch, damit du alle Vorgaben bestanden hast. 

Risiko- und Schwachstellenmanagement 

Analysiere deine IT auf potenzielle Einfallstore. Priorisiere Risiken nach Wahrscheinlichkeit und Schaden. Nutze automatisierte Tools für kontinuierliche Schwachstellenscans. 

IT-Sicherheitskonzept erstellen 

Dokumentiere alle Systeme, Datenflüsse und Schnittstellen. Definiere klare Verantwortlichkeiten und plane präventive sowie reaktive Maßnahmen – inklusive Notfallplänen. 

Sicherheitsmaßnahmen implementieren 

Verschlüssele sensible Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung. Setze strenge Zugangskontrollen und Mehr-Faktor-Authentifizierung ein. Segmentiere dein Netzwerk, um Angriffsflächen zu minimieren. 

Monitoring und Incident-Response 

Implementiere ein zentrales Security Information and Event Management (SIEM)-System. Richte ein Notfallteam ein, das bei Vorfällen sofort eingreifen kann. Teste regelmäßig deine Reaktionsprozesse. 

Schulungen & Awareness 

Sensibilisiere deine Mitarbeiter für Phishing, Social Engineering und sichere Passwörter. Führe praxisnahe Sicherheitstrainings durch und wiederhole diese regelmäßig. Cyber-Bedrohungen entwickeln sich ständig weiter.

Vorteile eines ganzheitlichen IT-Sicherheitsansatzes 

Ein ganzheitlicher IT-Sicherheitsansatz bedeutet, alle Bereiche der IT-Infrastruktur systematisch abzusichern, und genau das zahlt sich aus. Durch die enge Verzahnung von Technik, Prozessen und Mitarbeitern sinken die Ausfallrisiken deutlich. So bleiben Geschäftsabläufe stabil und reibungslos. 

Schutz stärkt Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern 

Darüber hinaus stärkt ein umfassender Schutz das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. In Zeiten zunehmender Cyberangriffe ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten ein entscheidendes Qualitätssignal und fördert langfristige Geschäftsbeziehungen. 

Sicherheit verhindert finanzielle Schäden und rechtliche Konsequenzen 

Nicht zuletzt bewahrt ein ganzheitlicher Sicherheitsansatz vor erheblichen finanziellen Schäden und rechtlichen Konsequenzen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird erleichtert, Bußgelder vermieden – und der Unternehmensruf geschützt. IT-Sicherheit wird so zu einem echten Wettbewerbsvorteil. 

Warum die nocware AG dein Partner für IT-Sicherheit ist 

Die nocware AG vereint langjährige Erfahrung in IT-Sicherheit und Compliance und bietet maßgeschneiderte Lösungen für KRITIS und Unternehmen jeder Größe. Wir unterstützen dich bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes, von der Analyse Ihrer Netzwerktopologie über effektives Netzwerkmanagement bis zum Einsatz moderner UTM-Systeme. 

Schutz vor Bedrohungen, sichere Infrastruktur 

Mit Technologien wie MPLS für sichere Vernetzung und DNS-Filtern zum Schutz vor Bedrohungen sichern wir deine Infrastruktur ganzheitlich ab. Unser Rundum-Service umfasst Beratung, Umsetzung, kontinuierliches Monitoring und schnelle Incident-Response. So bleibst du jederzeit geschützt und handlungsfähig. 

Bereit für mehr IT-Sicherheit? Kontaktiere die nocware AG noch heute und profitiere von maßgeschneiderten Lösungen, die dein Unternehmen zuverlässig schützen. Gemeinsam setzen wir das IT-Sicherheitsgesetz effektiv um. Starte jetzt mit uns! 

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema IT-Sicherheit

Was steht im IT-Sicherheitsgesetz? Das IT-Sicherheitsgesetz, insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SIG 2.0) inklusive KRITIS 2.0 und der KRITIS-Verordnung, legt verbindliche Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen fest. Es fordert unter anderem Sicherheitsmaßnahmen wie Schwachstellenmanagement, Zugangskontrolle, Notfall- und Vorfallmanagement sowie regelmäßige IT-Sicherheitsaudits, um Compliance, Datenschutzkonformität und Betriebssicherheit sicherzustellen. Unternehmen müssen so gesetzeskonform und zertifiziert arbeiten, Sicherheitsprozesse implementieren und Meldepflichten erfüllen, um ihre IT-Governance, Cybersecurity und den Schutz vor Angriffen nachweisbar und auditierbar zu gestalten.
Wer ist vom IT-Sicherheitsgesetz 2.0 betroffen?

Vom IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) sind vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen gemäß KRITIS-Verordnung, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und bestimmte IT-Dienstleister betroffen. Sie müssen nachweislich regelkonforme Sicherheitsmaßnahmen wie Risikomanagement, Schwachstellenanalyse, Penetrationstest, IT-Sicherheitsaudit und Notfallmanagement umsetzen, um den BSI IT-Sicherheitsgesetz-Vorgaben zu entsprechen. Zudem gilt nach dem IT-Sicherheitsgesetz eine Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle, deren Erfüllung durch Audits, Sicherheitsnachweise und Compliance-Checks verifiziert wird, um Datenschutz und Informationssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Was ist ein Sicherheitsgesetz? Ein Sicherheitsgesetz wie das IT-Sicherheitsgesetz bzw. IT-Sicherheitsgesetz 2.0 legt verbindliche Sicherheitsrichtlinien, Schutzmaßnahmen und Standards für Betreiber kritischer Infrastrukturen fest. Ziel ist es, durch Überwachung, Sicherheitskontrollen und Meldepflicht an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) den Sicherheitsnachweis zu erbringen, dass Systeme geprüft, regelkonform, datenschutzkonform und auditbestanden sind. So wird garantiert, dass IT-Systeme konform, sicherheitszertifiziert und langfristig sicher betrieben werden.
Was sind die 3 primären Schutzziele der IT-Sicherheit?

Die drei primären Schutzziele der IT-Sicherheit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit, bilden auch im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes und des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 die Grundlage für den Schutz kritischer Infrastrukturen gemäß KRITIS-Verordnung. Betreiber müssen durch klare Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige Audits, Compliance-Checks und einen dokumentierten Sicherheitsprozess nachweisen, dass sie diese Ziele erfüllen und regelkonform nach BSI-Standards handeln. Ein solcher Sicherheitsnachweis kann beispielsweise durch ein anerkanntes Sicherheitszertifikat oder eine Sicherheitsbewertung erbracht werden, um den gesetzlichen Meldepflichten IT-Sicherheitsgesetz zu entsprechen.

 

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